Arbeitsrecht
Gerade bei Arbeitsverhältnissen kann es wegen des besonderen Verhältnisses zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern immer wieder zu Konflikten kommen, die mit einer rechtlichen Beratung vielleicht vermeidbar wären oder die durch eine Beratung entschärft und außergerichtlich gelöst werden können.
In der arbeitsrechtlichen Beratung – und der Vertretung vor den Arbeitsgerichten – liegt daher ein besonderer Schwerpunkt der Kanzlei.
Bei uns werden sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitsgeber mit besonderem Gespür betreut und vertreten. Hier finden beide Parteien Antworten auf Fragen zu
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- der Ausgestaltung von Arbeitsverträgen
- Abmahnungen
- ordentlicher oder fristloser Kündigung
- Kündigungsgründen
- Kündigungsschutz
- Kündigungsschutzklagen
- Benachteiligungen oder Diskriminierung am Arbeitsplatz
- Aufhebungsverträge
- Zeugnissen und zulässigen Formulierungen
- Wiedereingliederung
- Urlaub- und Urlaubsabgeltung
- tarifvertraglichen Fragestellungen
- betriebsverfassungsrechtlichen Probleme
Wichtiger Hinweis für Arbeitnehmer im Falle einer Kündigung:
Eine Kündigungsschutzklage muss innerhalb von 3 Wochen nach Zugang der Kündigung beim zuständigen Arbeitsgericht eingereicht werden.