Guten Rat gibt es nicht umsonst. Trotzdem lohnt es sich für Sie, Geld für eine gute Beratung auszugeben.

Wenn Sie durch meine anwaltliche Beratung einen teuren Prozess vermeiden können, haben Sie bereits Geld gespart. Entscheidet das Gericht zu Ihren Gunsten, ist die Gegenseite in der Regel verpflichtet, die gesamten Kosten zu tragen. Im Bereich des Familienrechts trägt in der Regel jede Partei ihre Kosten selbst, eine Kostenerstattung findet nur in Ausnahmefällen statt.

Wenn Sie bereits vor meiner Beauftragung eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen hatten, übernimmt diese in den meisten Fällen unsere Gebühren. 

In diesem Fall kümmern wir uns um die Einholung der Deckungszusage, die Korrespondenz mit der Versicherung und rechne abschließend direkt mit dieser ab.

Im Familienrecht werden in der Regel die Kosten einer Erstberatung übernommen. Ansonsten sind familienrechtliche Streitigkeiten in den Allgemeinen Rechtsschutzbedingen aller Rechtsschutzversicherer von einer Kostenübernahme ausgenommen.

Hinweis: Auch bei Rechtsschutzversicherungen gilt die freie Anwaltswahl.

Die Höhe der anwaltlichen Vergütung richtet sich entweder nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) oder wir schließen eine individuelle Vergütungsvereinbarung. Sollten Sie sich zunächst lediglich beraten lassen wollen, um auszuloten, ob ein außergerichtliches oder gerichtliches Vorgehen sinnvoll und erfolgversprechend ist, so fallen für diese Erstberatung für Verbraucher maximal € 190,00 netto an.

Eine erste Kontaktaufnahme über Telefon ist selbstverständlich unverbindlich und kostenlos. Über die zu erwartenden Kosten in Ihrem Fall informieren wir Sie im Einzelnen in unserem Erstgespräch.

Hinweis: Das Berufsrecht verbietet es uns, kostenlose Rechtsberatungen zu erteilen.