Filesharing – Haftung bei illegalen Downloads von Familienmitgliedern (Urteil des EuGH vom 18.10.2018 -Az. C-149/17)

Zivilrecht

Das Landgericht München hat dem EuGH eine Rechtssache zur Frage von Urheberrechtsverletzungen beim sogenannten Filesharing zur Entscheidung vorgelegt. Das deutsche Gericht war der Auffassung, dass der Bundesgerichtshof es in seiner Rechtsprechung genügen lässt, wenn sich der Inhaber eines Internetanschlusses damit gegen den Vorwurf des illegalen Filesharing verteidigt, dass weitere Familienmitglieder ebenfalls Zugriff auf den Internetanschluss haben. Gestützt werde dies durch den im Grundgesetz verankerten Schutzes des Familienlebens.

Der Europäische Gerichtshof teilt diese Auffassung nicht. Zwischen dem Recht des geistigen Eigentums und dem Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens müsse es ein angemessenes Gleichgewicht geben. An einem solchen Gleichgewicht fehlt es nach der Argumentation des Gerichtshofs aber, wenn bei Verletzungen des Urheberrechts durch sogenanntes Filesharing den Familienmitgliedern des Anschlussinhabers „quasi absoluter Schutz“ gewährt werde. Das Landgericht München I müsse nun prüfen, ob das nationale Recht über Mittel verfüge, um die Verantwortung für die Urheberrechtsverletzung festzustellen.

Damit ist zwar noch keine abschließende Entscheidung darüber getroffen worden, wie deutsche Gericht mit derartigen Urheberrechtsverletzungen künftig umgehen werden. Das Haftungsrisiko für die Inhaber von Internetanschlüssen, von denen illegal Inhalte heruntergeladen werden, hat sich jedoch deutlich erhöht.