Kosteninformation: Gute Beratung lohnt sich.

Kostenloser Erstkontakt & Erstberatung für € 190,00 netto

Eine erste Kontaktaufnahme über Telefon ist selbstverständlich unverbindlich und kostenlos.

Sollten Sie sich zunächst lediglich zu Ihren rechtlichen Chancen beraten lassen wollen, so fallen für diese Erstberatung für Verbraucher maximal € 190,00 netto an. In diesem Gespräch loten wir aus, ob ein außergerichtliches oder gerichtliches Vorgehen für Sie sinnvoll und erfolgversprechend ist.

Transparente Kostenplanung

Über die zu erwartenden Kosten in Ihrem Fall informieren wir Sie im Einzelnen in unserem Erstgespräch.

Die Höhe der anwaltlichen Vergütung richtet sich entweder nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) oder wir schließen eine individuelle Vergütungsvereinbarung.

Rechtsschutzversicherung und Kostenübernahme

Wenn Sie bereits vor meiner Beauftragung eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen hatten, übernimmt diese in den meisten Fällen unsere Gebühren. 

In diesem Fall kümmern wir uns um die Einholung der Deckungszusage, die Korrespondenz mit der Versicherung und rechnen abschließend direkt mit dieser ab.

Im Familienrecht werden in der Regel die Kosten einer Erstberatung übernommen. Ansonsten sind familienrechtliche Streitigkeiten in den Allgemeinen Rechtsschutzbedingen aller Rechtsschutzversicherer von einer Kostenübernahme ausgenommen.

Hinweis: Auch bei Rechtsschutzversicherungen gilt die freie Anwaltswahl.

Lohnt sich eine anwaltliche Unterstützung?

Wenn Sie durch meine anwaltliche Beratung einen teuren Prozess vermeiden können, haben Sie bereits Geld gespart. Entscheidet das Gericht zu Ihren Gunsten, ist die Gegenseite in der Regel verpflichtet, die gesamten Kosten zu tragen. Im Bereich des Familienrechts trägt in der Regel jede Partei ihre Kosten selbst, eine Kostenerstattung findet nur in Ausnahmefällen statt.

Hinweis: Das Berufsrecht verbietet es uns, kostenlose Rechtsberatungen zu erteilen.